Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab sofort FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige zur Verfügung.
Die Abgabe der Masken erfolgt nur unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung und unter Einhaltung der allgemeingültigen Corona-Regeln und hygienischen Vorschriften (Maskenpflicht, Handhygiene, Abstand).
Bürger aus Tschirn erhalten Ihre Masken in der Gemeindekanzlei (bitte an der Kanzlei klingeln)
Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr und
Samstag von 9.00 Uhr bis 11 Uhr
Schutzmasken für pflegende Angehörige
Für die Hauptpflegeperson werden drei Schutzmasken ausgegeben.
Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse zur Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
Schutzmasken für Bedürftige
Für Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, werden fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Arbeitssuchende nach dem SGB II Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.
Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z.B. Grundsicherungsbescheid etc.), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht