Es treten Änderungen der Vorschriften über den Austausch von Nummernschildern in Kraft, die viele Autofahrer in Polen betreffen werden. Die neuen Vorschriften betreffen vor allem Fahrzeuge, die bis zum 14. März 2005 zugelassen wurden, insbesondere solche mit schwarzen Nummernschildern. Ziel der Einführung der neuen Vorschriften ist es, das Zentrale Fahrzeugregister (CEP) in Ordnung zu bringen und Fahrzeuge zu eliminieren, die de facto nicht mehr genutzt werden, aber noch in der Statistik aufgeführt sind.
Pflicht zur Ummeldung des Fahrzeugs
Ab dem 1. Januar 2024 sind die Autobesitzer verpflichtet, ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf umzumelden. Autofahrer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit finanziellen Sanktionen rechnen. Die Strafe für das Versäumnis, ein Fahrzeug umzumelden, kann bis zu 500 PLN für einzelne Fahrzeughalter und 1.000 PLN für Unternehmer, die mit Fahrzeugen handeln, betragen.
Obligatorischer Austausch von Nummernschildern bis zum 10. Juni 2024
Der 10. Juni 2024 ist für viele Autofahrer in Polen ein wichtiger Stichtag, an dem neue Vorschriften für den Austausch von Nummernschildern eingeführt werden. Fahrzeughalter, die der Verpflichtung zum Austausch von Nummernschildern bis zu diesem Datum nicht nachkommen, müssen mit der Abmeldung ihres Fahrzeugs rechnen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, das Zentrale Fahrzeugregister in Ordnung zu bringen und Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen, die nicht mehr benutzt werden, aber noch in den offiziellen Registern eingetragen sind. Außerdem soll das Risiko minimiert werden, dass alte Nummernschilder von Kriminellen verwendet werden, was die Identifizierung der Täter bei verschiedenen Vergehen oder Verbrechen erschweren kann.
Fahrzeughalter, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, müssen mit Konsequenzen in Form von Abmeldung des Fahrzeugs und finanziellen Sanktionen rechnen. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es daher ratsam, schon jetzt zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug der Pflicht zum Austausch von Nummernschildern unterliegt, und alle Formalitäten gemäß den neuen Vorschriften zu erledigen.